Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen ab Januar 2017
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat der Gesetzgeber beschlossen, die Leistungen der Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2025 anzupassen. Die Leistungsbeträge nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) steigen dabei um 4,5 Prozent. Diese Anpassung gilt auch unmittelbar für die Beihilfe, da die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) auf die Pflegebeträge verweist.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende neue Beträge für Pflegeaufwendungen:
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Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI):
Für Pflegegrad 2 steigt der monatliche Höchstbetrag auf 796,00 Euro (bis Ende 2024: 761,00 Euro).
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten künftig 1.497,00 Euro (bis Ende 2024: 1.432,00 Euro).
Der Höchstbetrag für Pflegegrad 4 erhöht sich auf 1.859,00 Euro (bis Ende 2024: 1.778,00 Euro).
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben ab Januar 2025 Anspruch auf 2.299,00 Euro (bis Ende 2024: 2.200,00 Euro).
Für Pflegegrad 1 bleibt es auch weiterhin bei keinem Anspruch auf Pflegesachleistungen.
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Pflegegeld (§ 37 SGB XI):
Der monatliche Höchstbetrag für Pflegegrad 2 wird auf 347,00 Euro angehoben (bis Ende 2024: 332,00 Euro).
Für Pflegegrad 3 beträgt der neue Höchstbetrag 599,00 Euro (bis Ende 2024: 573,00 Euro).
Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 erhalten künftig 800,00 Euro (bis Ende 2024: 765,00 Euro).
Für Pflegegrad 5 erhöht sich das Pflegegeld auf 990,00 Euro (bis Ende 2024: 947,00 Euro).
Auch hier bleibt es für Pflegegrad 1 bei keinem Anspruch auf Pflegegeld.
Demenzkranken wird Anspruch auf die gleichen Leistungen eingeräumt, wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Eine detaillierte Auflistung erhalten Sie vom Bundesministerium für Gesundheit unter:
www.pflegestaerkungsgesetz.de/die-pflegestaerkungsgesetze >>
Damit Sie oder Ihre Angehörigen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, fördert der Bund mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Umbaumaßnahmen für eine altersgerechte, barrierefreie Wohnung.
Weitere Informationen zum Thema "osteuropäische Pflegekräfte finden Sie hier:
http://www.24-stunden-pflege.net >>